Laut Grundordnung [Teil 2 § 21 Abs. 4 GO] müssen Fachbereichsdekan*in und Fachbereichsprodekan*in unterschiedlichen Theologischen Fakultäten angehören und sind zugleich Dekan*in ihrer Fakultät. Fachbereichsdekan*in und Fachbereichsprodekan*in wechseln das Amt nach anderthalb Jahren. Hieraus ergibt sich, dass immer anderthalb Jahre ein Professor oder eine Professorin der Katholisch-Theologischen Fakultät Fachbereichsdekan*in und ein Professor oder eine Professorin der Evangelisch-Theologischen Fakultät Fachbereichsprodekan*in ist. In den folgenden anderthalb Jahren ist dann ein Professor oder eine Professorin der Evangelisch-Theologischen Fakultät Fachbereichsdekan*in und ein Professor oder eine Professorin der Katholisch-Theologischen Fakultät Fachbereichsprodekan*in.

Der Fachbereichsrat ist das höchste Entscheidungsgremium des Fachbereichs 01. Ihm gehören die Mitglieder der beiden Fakultätsräte an, die für die fakultätsinternen Angelegenheiten zuständig sind. Die Wahl findet alle 3 Jahre statt (Studierende: 2 Jahre). Sitzungen des Fachbereichsrats finden in der Regel zweimal im Semester statt. Diese werden vom Dekan/der Dekanin geleitet. Die Termine finden sich im Veranstaltungskalender.

Sitzungen im Sommersemester 2024: